BAföG-Beratung Informatik und Technische Informatik

BAFÖG-LEISTUNGSNACHWEIS FÜR B.SC. INFORMATIK & TECHNISCHE INFORMATIK

Anforderungen

Damit die "üblichen Studienleistungen" als erbracht gelten, sollen etwa 2/3 der regulären Studien-/Prüfungsleistungen erbracht sein, d.h. 60 LP am Ende des Prüfungszeitraums des dritten Semesters, 80 LP am Ende des Prüfungszeitraums des vierten Semesters, usw. In Ausnahmefällen können besondere Studiensituationen berücksichtigt werden.

 

Unterlagen

Sie benötigen das Formblatt 5 (s.u.), im oberen Teil ausgefüllt mit Ihren persönlichen Angaben, und einen vom Prüfungsamt ausgedruckten, unterschriebenen und abgestempelten Notenspiegel.

 

Ablauf

Wenn Sie zum Anfang des 4. bzw. 5. Semesters (bzw. vor Beginn des jeweils nächsten Prüfungszeitraums) diese Anforderungen (60 bzw. 80 LP) erfüllen, reicht es, die Unterlagen ohne weitere Bestätigung der "Ausbildungsstätte" direkt bei der BAföG-Abteilung des Studentenwerks Hannover einzureichen; dort sind die LP-Grenzen bekannt. In den anderen Fällen wenden Sie sich an den BAföG-Beauftragten für Informatik, Herrn Prof. Vollmer. Sie können Formblatt und Notenspiegel im Fachgebiet abgeben. Das gilt auch für verlangte Prognosebescheinigungen. Geben Sie die Aufforderung des Studentenwerks dazu und den bestätigten Notenspiegel ab. In möglichen Ausnahmefällen (falls nur ≤ 5LP fehlen) oder in schwierigen Fällen (z.B. falls nicht im 4./5. Bachelorsemester) kommen Sie bitte unbedingt in die Sprechstunde des BAföG-Beauftragten oder vereinbaren einen Termin per Email.

 

Hinweis

Während eines laufenden Prüfungszeitraums werden negative Leistungsnachweise nur ausgestellt, wenn der Notenspiegel eindeutig erkennen lässt, dass auch unter Berücksichtigung der noch ausstehenden angemeldeten Prüfungen die LP-Grenze nicht erreicht wird.


Formblatt 05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (PDF)
Informationen zu Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)